Leistungen der Arbeitsmedizin - Betriebsarzt und Aufgabe
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen sicherzustellen. Einschlägige Rechtsgrundlagen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder in der DGUV Vorschrift 2.
Wir unterstützen Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte im betrieblichen Gesundheitsschutz mit folgendem Portfolio:
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV2 im Bereich Arbeitsmedizin
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen ("Vorsorgeuntersuchungen")
- Durchführung von Schulungen und Unterstützung von Unterweisungen
- Unterstützung im Gesundheits- und Sozialmanagement
- Untersuchungen Verkehrsmedizin, Reisemedizin
- Eignungsuntersuchungen
Wir erstellen Ihnen gerne einen auf Ihre betriebliche Situation bezogenen Betreuungsvorschlag.