Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Gesetzlich geregelte betriebsärztliche Betreuung – abgestimmt auf Betriebsgröße, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.
Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein hohes Gut und eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und Einrichtungen. Sie zu schützen und zu erhalten, ist Teil der Verantwortung jedes Arbeitgebers.
Wir unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit arbeitsmedizinischer Fachkompetenz bei der Gestaltung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen.
Unser Arbeitsmedizinischer Dienst bietet ein breites Spektrum betriebsärztlicher Leistungen. Hier finden Sie unsere Leistungsbereiche und weiterführende Informationen.
Gesetzlich geregelte betriebsärztliche Betreuung – abgestimmt auf Betriebsgröße, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV zum Schutz und Erhalt der Gesundheit.
Ärztliche Beurteilung der gesundheitlichen Eignung, etwa für Arbeiten mit Absturzgefahr sowie Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und bei betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen und Gutachten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Unternehmen sowie Fahrerinnen und Fahrer.
Reisemedizinische Leistungen sowie fachärztliche Gutachten, etwa bei Berufskrankheiten und Fragen beruflicher Leistungsfähigkeit.
Wir unterstützen Feuerwehren, Städte, Gemeinden und Ämter bei der medizinischen Betreuung ihrer Einsatzkräfte – mit Atemschutzeignung, weiteren tätigkeitsbezogenen Untersuchungen und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Arbeitsmedizin ist mehr als die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie verbindet medizinische Fachkompetenz mit der Kenntnis betrieblicher Abläufe, Arbeitsplätze und Tätigkeiten. Darauf aufbauend gestalten wir unsere betriebsärztlichen Leistungen entsprechend den konkreten betrieblichen Erfordernissen und ausgeübten Tätigkeiten.
Wir sind in der Region zu Hause und für Unternehmen und Einrichtungen persönlich erreichbar. Die Betreuung erfolgt in unserem Arbeitsmedizinischen Zentrum in Neubrandenburg und direkt vor Ort in den Betrieben – wir kommen dorthin, wo Arbeitsmedizin die tatsächlichen Arbeitsbedingungen kennen muss.

Fachärztliche Verantwortung für die medizinischen Leistungen und die fachliche Ausrichtung des Dienstes und Zentrums. Die arbeitsmedizinische Facharztqualifikation und die für besondere Leistungen erforderliche Fachkunde bilden die Grundlage.
Organisation der Zusammenarbeit, Terminplanung, Zentrumsabläufe, kaufmännische Koordination und Abrechnung.
Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungsbestandteilen, Funktionsdiagnostik, Labor und Betreuung im Zentrum.
Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit erfordern häufig das Zusammenwirken unterschiedlicher Fachrichtungen. Unser Arbeitsmedizinischer Dienst arbeitet deshalb mit den betrieblich Verantwortlichen und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.
Je nach Fragestellung können weitere fachliche Kompetenzen einbezogen werden, insbesondere aus der Arbeitspsychologie, Ergonomie und anderen medizinischen Fachgebieten. Bei Fragen der beruflichen Wiedereingliederung können auch rehabilitationsmedizinische und sozialpädagogische Perspektiven von Bedeutung sein.
Die diagnostische Ausstattung unseres Arbeitsmedizinischen Zentrums unterstützt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge, Eignungsbeurteilungen und weiterer medizinischer Untersuchungen. Die eingesetzten Verfahren richten sich nach der jeweiligen Fragestellung und den Anforderungen der Tätigkeit.
Medizinische Basisdiagnostik, Praxislabor und Anbindung an externe Laborleistungen.
Ausstattung für Seh- und Hörprüfungen einschließlich erweiterter Sehdiagnostik: Sehschärfe, Farbensehen, räumliches Sehen (Stereosehen), Gesichtsfeld (Perimetrie), Kontrast- und Dämmerungssehen sowie Blendempfindlichkeit. Für die Hördiagnostik stehen audiometrische Untersuchungsverfahren zur Verfügung.
Technische Ausstattung für leistungspsychologische und psychometrische Untersuchungsverfahren zur Beurteilung ausgewählter Leistungsfunktionen.
Ausstattung zur Untersuchung der Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion sowie zur Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören Ruhe- und Belastungs-EKG, Spirometrie sowie ergometrische Untersuchungsverfahren bei besonderen körperlichen Anforderungen.




Jedes Unternehmen hat eigene Arbeitsbedingungen und Anforderungen an die betriebsärztliche Betreuung. Deshalb beginnt unsere Zusammenarbeit mit einem persönlichen Gespräch. Wir lernen Ihren Betrieb und seine Anforderungen kennen, klären den arbeitsmedizinischen Bedarf und besprechen, wie wir Sie unterstützen können.
Sie nennen Unternehmen, Standorte, Branche und das gewünschte Leistungsfeld.
Wir besprechen Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, Betreuungsmodell und organisatorische Rahmenbedingungen.
Auf Grundlage des abgestimmten Bedarfs prüfen wir die Übernahme und erstellen gegebenenfalls ein Angebot.
Nach Vereinbarung werden Ansprechpartner, Termine und Betreuungsleistungen organisiert.
Antworten auf häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung.
Grundsätzlich bereits ab dem ersten Beschäftigten. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach der Betriebsgröße, den Tätigkeiten, den damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen und den geltenden Vorschriften. Wir unterstützen Sie dabei, die betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen umzusetzen.
Ja. Wir betreuen Unternehmen und Einrichtungen unterschiedlicher Größen und Branchen. Art und Umfang der betriebsärztlichen Betreuung richten sich nach den betrieblichen Anforderungen und den jeweils geltenden Vorschriften.
Je nach Fragestellung und verfügbaren Kapazitäten können wir einzelne arbeitsmedizinische Leistungen mit Ihnen abstimmen. Bestehende betriebsärztliche Zuständigkeiten und notwendige Abstimmungen berücksichtigen wir dabei.
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz und dem Erhalt der Gesundheit von Beschäftigten. Sie berücksichtigt die gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Arbeit und ermöglicht die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Feststellung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit vorliegen. Beide Untersuchungsarten verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Ja. Wir betreuen Sie auch direkt in Ihrem Unternehmen. Dabei lernen wir die betrieblichen Abläufe, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze vor Ort kennen. Welche Leistungen bei Ihnen und welche in unserem Arbeitsmedizinischen Zentrum stattfinden, stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Hilfreich sind Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte, zuständiger Unfallversicherungsträger und der bisherige oder angestrebte Betreuungsumfang. Fehlende Angaben können wir im Gespräch klären.
Bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Sie dokumentiert, dass, wann und aus welchem Anlass der Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Diagnosen, persönliche Befunde und Untersuchungsergebnisse gehören nicht in diese Bescheinigung. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ergibt die Vorsorge Hinweise auf unzureichende betriebliche Schutzmaßnahmen, kann der Arzt dem Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen vorschlagen, ohne individuelle Befunde offenzulegen. Für Eignungsbeurteilungen gelten andere Voraussetzungen.
Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen Beschäftigten nicht auferlegt werden. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden; ihre Durchführung darf für Beschäftigte nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sein.
Für eine sachgerechte Betreuung benötigt der Betriebsarzt insbesondere Informationen über die Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Gefährdungen im Unternehmen. Dazu gehören die relevanten Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Angaben zu besonderen Arbeitsverfahren und eingesetzten Arbeitsstoffen. Betriebsbegehungen helfen, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Die erforderlichen Angaben werden im Rahmen der Zusammenarbeit abgestimmt.
Den Ablauf vom ärztlichen Gespräch bis zur Vorsorgebescheinigung erläutern wir unter „Arbeitsmedizinische Praxis“.
Ob Sie eine betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen benötigen oder sich persönlich an uns wenden möchten: Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und besprechen das weitere Vorgehen.
Nennen Sie uns die Orte und Ihren Betreuungsbedarf. Wir prüfen, welche Betreuung möglich ist.
Bitte übermitteln Sie über allgemeine Kontaktwege keine Gesundheitsdaten oder medizinischen Befunde.