Leistungen und Informationen
Wir unterstützen Unternehmen und Einrichtungen bei der Organisation und Durchführung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Betreuung. Art und Umfang richten sich nach den betrieblichen Anforderungen, den Arbeitsbedingungen und den geltenden Vorschriften.
Die betriebsärztliche Gesamtbetreuung umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beide Bestandteile ergänzen einander und bilden gemeinsam die betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst regelmäßig wiederkehrende Aufgaben der betriebsärztlichen Beratung und Unterstützung, beispielsweise:
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Beratung zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisation
- Betriebsbegehungen und arbeitsmedizinische Bewertung von Belastungen und Gefährdungen
- Unterstützung bei der Entwicklung und Überprüfung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen
- Mitwirkung an der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und Beratung von Führungskräften und Beschäftigten
Betriebsspezifische Betreuung
Sie ergänzt die Grundbetreuung entsprechend den besonderen betrieblichen Gefährdungen, Entwicklungen und Anforderungen. Dazu gehören beispielsweise:
- Besondere gesundheitliche Gefährdungen durch biologische oder chemische Arbeitsstoffe
- Spezifische körperliche und psychische Belastungen bei der Arbeit
- Einführung neuer Arbeitsverfahren, Technologien und Arbeitsmittel
- Wesentliche Veränderungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation
- Besondere Anforderungen an den Gesundheitsschutz einzelner Beschäftigtengruppen
Wir stimmen die erforderlichen Betreuungsleistungen mit dem Unternehmen ab und unterstützen bei ihrer praktischen Umsetzung.