Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten an Windenergieanlagen
Arbeiten an und auf Windenergieanlagen stellen besondere Anforderungen an die körperliche und gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Für Steigarbeiten, Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten mit Absturzgefahr sind entsprechende Eignungsnachweise erforderlich. Wir führen die dafür vorgesehenen arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen durch, insbesondere nach der früheren Bezeichnung G41 („Arbeiten mit Absturzgefahr“). Dabei berücksichtigen wir die konkreten Tätigkeitsanforderungen.
Arbeiten mit Absturzgefahr – früher G 41
Für sicherheitsrelevante Steigarbeiten und Tätigkeiten mit Absturzgefahr ist die gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Fachliche Grundlage der ärztlichen Beurteilung ist die DGUV-Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“, die an die frühere Bezeichnung „G 41“ anknüpft. Die Untersuchung berücksichtigt die konkreten Anforderungen der Tätigkeit.
Typische Fragestellungen
- Gesundheitliche Voraussetzungen für Aufstieg und Arbeiten in größeren Höhen
- Körperliche Belastbarkeit bei Wartungs-, Montage- und Instandhaltungsarbeiten
- Gesundheitliche Gesichtspunkte, die sich bei besonders sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ergeben
- Arbeitsmedizinische Beratung zu den konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes
Wie erfolgt die Beurteilung?
Ausgangspunkt ist die konkrete Arbeitsaufgabe. Je nach Anforderungsprofil und medizinischer Indikation können Anamnese, allgemeine ärztliche Untersuchung, Seh- und Hörprüfung sowie eine Untersuchung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit relevant sein. Die Auswahl der Untersuchungen wird individuell begründet.
Für Unternehmen und Beschäftigte
Bitte nennen Sie uns den Einsatzbereich, die konkreten Tätigkeiten und vorhandene betriebliche Anforderungen.