ingepp · Arbeitsmedizinischer Dienst

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Leistungen und Informationen

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Pflichtvorsorge

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV für seine Beschäftigten veranlassen muss. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in den vorgesehenen Abständen erfolgen. Der Arbeitgeber darf Beschäftigte mit diesen Tätigkeiten nur betrauen, wenn sie an der Pflichtvorsorge teilgenommen haben.

Angebotsvorsorge

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV anbieten muss. Die Verpflichtung besteht vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen. Sie bleibt auch bestehen, wenn Beschäftigte ein früheres Angebot nicht angenommen haben. Die Teilnahme ist freiwillig.

Wunschvorsorge

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber Beschäftigten auf deren Wunsch nach den gesetzlichen Voraussetzungen ermöglichen muss.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Feststellung des Vorsorgebedarfs, beraten Beschäftigte zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und führen die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.

Wir sind für Sie erreichbar.

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