Hier finden Sie die bisher veröffentlichten Antworten auf häufige Fragen. Weiterführende Hinweise erhalten Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten.
Häufige Fragen
Wann benötigt ein Unternehmen eine betriebsärztliche Betreuung?
Grundsätzlich bereits ab dem ersten Beschäftigten. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach der Betriebsgröße, den Tätigkeiten, den damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen und den geltenden Vorschriften. Wir unterstützen Sie dabei, die betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen umzusetzen.
Betreuen Sie auch kleine Unternehmen?
Ja. Wir betreuen Unternehmen und Einrichtungen unterschiedlicher Größen und Branchen. Art und Umfang der betriebsärztlichen Betreuung richten sich nach den betrieblichen Anforderungen und den jeweils geltenden Vorschriften.
Übernehmen Sie auch einzelne ergänzende Leistungen?
Je nach Fragestellung und verfügbaren Kapazitäten können wir einzelne arbeitsmedizinische Leistungen mit Ihnen abstimmen. Bestehende betriebsärztliche Zuständigkeiten und notwendige Abstimmungen berücksichtigen wir dabei.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen?
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz und dem Erhalt der Gesundheit von Beschäftigten. Sie berücksichtigt die gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Arbeit und ermöglicht die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Feststellung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit vorliegen. Beide Untersuchungsarten verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Kommen Sie auch in unser Unternehmen?
Ja. Wir betreuen Sie auch direkt in Ihrem Unternehmen. Dabei lernen wir die betrieblichen Abläufe, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze vor Ort kennen. Welche Leistungen bei Ihnen und welche in unserem Arbeitsmedizinischen Zentrum stattfinden, stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Welche Angaben benötigen Sie für ein Angebot?
Hilfreich sind Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte, zuständiger Unfallversicherungsträger und der bisherige oder angestrebte Betreuungsumfang. Fehlende Angaben können wir im Gespräch klären.
Was erfährt mein Arbeitgeber über die Ergebnisse meiner arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Sie dokumentiert, dass, wann und aus welchem Anlass der Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Diagnosen, persönliche Befunde und Untersuchungsergebnisse gehören nicht in diese Bescheinigung. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ergibt die Vorsorge Hinweise auf unzureichende betriebliche Schutzmaßnahmen, kann der Arzt dem Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen vorschlagen, ohne individuelle Befunde offenzulegen. Für Eignungsbeurteilungen gelten andere Voraussetzungen.
Wer trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen Beschäftigten nicht auferlegt werden. Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden; ihre Durchführung darf für Beschäftigte nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sein.
Welche Informationen benötigt der Betriebsarzt von meinem Unternehmen?
Für eine sachgerechte Betreuung benötigt der Betriebsarzt insbesondere Informationen über die Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Gefährdungen im Unternehmen. Dazu gehören die relevanten Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie Angaben zu besonderen Arbeitsverfahren und eingesetzten Arbeitsstoffen. Betriebsbegehungen helfen, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Die erforderlichen Angaben werden im Rahmen der Zusammenarbeit abgestimmt.
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Vorsorge ab?
Den Ablauf vom ärztlichen Gespräch bis zur Vorsorgebescheinigung erläutern wir unter „Arbeitsmedizinische Praxis“. Wissenskacheln auf der Startseite ansehen
Welche Arten von Tauchtauglichkeit sind zu unterscheiden?
Für Sport-, Einsatz- und Berufstauchen gelten unterschiedliche Empfehlungen beziehungsweise rechtliche Anforderungen. Wir prüfen vor der Untersuchung, welcher Standard im konkreten Fall einschlägig ist.
Welche Untersuchungen sind bei Arbeiten an Windenergieanlagen erforderlich?
Für Steigarbeiten sowie Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten mit Absturzgefahr sind entsprechende gesundheitliche Eignungsnachweise erforderlich. Informationen zu den Untersuchungen finden Sie auf unserer Leistungsseite Windenergieanlagen. Mehr zu Windenergieanlagen